Urteil zum Markenrecht bei google Adwords
In dem heutigen Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof wird endlich eine lange Diskussion beendet. Verletzt google adwords das Markenrecht, wenn es zu einer gesuchten Marke Konkurrenzanzeigen einblendet? Urteil: NEIN. Und dieses Urteil ist meines erachtens auch richtig und gut getroffen. Auch die klagenden französischen Unternehmen begrüßten das Urteil, denn zusätzlich stellte der Gerichtshof klar, dass bei Adwords sich niemand für eine Marke ausgeben darf, die er nicht besitzt. Darum ist es den Unternehmen in erster Linie gegangen.
Das heißt im Klartext: Ein werbendes Unternehmen darf eine Anzeige schalten, zu der Marke eines Konkurrenten. Er darf sich aber nicht als dieser ausgeben. Also das Keyword darf gebucht werden, aber nicht im Anzeigentext erscheinen. Sonst besteht die Gefahr, der Suchende könnte die Anzeige nicht dem richtigem Unternehmen zuordnen. Einen kurzen Bericht über das Urteil gibt es bei dnews
Eine andere Diskussion die auf google zukommen wird, ist die über den Schutz von Domains. Momentan kann jeder Anzeigen mit jeder URL buchen, wie es ihm beliebt. Ob ihm die URL gehört oder nicht. googles Standpunkt dazu war bisher, nur jemand der ein (finazielles) Interesse an einer URL hat bucht diese auch ein. Das ist soweit richtig, warum sollte jemand Adwords buchen, wenn er die Ausgaben bezahlt, aber keinen Umsatz darüber generiert. Dieser Umsatz kann aber z.B. über Affiliate Programme erwirtschaftet werden. Der Affiliate bucht die Marke des Merchants und kann dieses beinahe unbemerkt machen, durch die Targetierungsmöglichkeiten bei google Adwords, läßt sich dieses “Brand bidding” nur mit speziellen Tools aufdecken. Ein Schutz von URLs ist meiner Meinung nach angebracht. Wem eine URL gehört, ist ja zumindest in Deutschland leicht nachweisbar. So sollte zu jeder URL bei google hinterlegt werden können, welche Konten diese URL bewerben dürfen.
Tags: adwords, europäischer gerichtshof, google, markenrecht, urteil






März 26th, 2010 at 20:11 #David
Also kann ich jede beliebige Marke als Keyword bei Adwords verwenden, wenn ich das möchte? Das wundert mich dann aber schon ein wenig. Interessant wäre natürlich auf die Frage, wie das dann bei privaten Seiten aussieht. Es gibt ja für Blogs zum Beispiel Plugins, mit denen man unsichtbare Keywords setzen kann, dann müssten ja nach allen Regeln der Logik dort auch Markennamen erlaubt sein – wobei ich nicht vorhabe, das auszutesten.
März 27th, 2010 at 08:47 #villain canard
So verstehe ich zumindest diese Absatz:
“Der Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes, der ein mit einer Marke identisches Zeichen als Schlüsselwort speichert und dafür sorgt, dass auf dieses Schlüsselwort Anzeigen gezeigt werden, benutzt dieses Zeichen nicht im Sinne einer Marke.”
Das gibt natürlich keinen Freibrief Marken in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Geschützte Marken dürfen z.B. nicht in Meta Tags verwendet etc. werden. Ich bin natürlich kein Jurist und alles was hier steht ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung da